A. Lizenzbedingungen für die Nutzung der Virtual Reality Suite (VR-Suite)

01.12.2023 Ergänzungen und Änderungen zu den nachstehenden Bedingungen.

  1. Geändert: Wir haben den Serveranbieter von AWS zu Hetzner gewechselt, um den deutschen Datenschutzbestimmungen für Schulen zu entsprechen. Alle Kundendaten sind automatisch migriert worden. Es werden keine Daten mehr mit AWS ausgetauscht oder dort gespeichert. https://www.hetzner.com/legal/privacy-policy
  2. Geändert: Die Testversion kann ab sofort nur noch 14 Tage lang genutzt werden. Danach wird der Editor-Modus gesperrt.

30.03.2020 Ergänzungen und Änderungen zu den nachstehenden Bedingungen.

Das neue Preismodell auf unserer Website ersetzt oder ergänzt alle unten genannten früheren Preise und Bedingungen.

13.02.2019 Ergänzungen und Änderungen der nachstehenden Bedingungen.

Zusammenfassung

  • Das Testen der Demoversion ist und bleibt absolut kostenlos.
  • Für die kommerzielle Nutzung muss eine Lizenz erworben werden.
  • Wenn Sie Oculus Produkte verwenden, müssen die Oculus Richtlinien und Einschränkungen zu 100% eingehalten werden: Der Inhalt darf nicht pornographisch sein, Hasstiraden, übermäßige Gewalt oder Sucht enthalten.
  • Es dürfen keine illegalen Inhalte hochgeladen werden. Im Falle eines Verstoßes wird der Online-Zugang sofort gesperrt. Um auf die Download-Seite zugreifen zu können, müssen Sie bestätigen, dass Sie die vollständigen Lizenzbedingungen gelesen und akzeptiert haben.

 

1. Oculus Richtlinien und Einschränkungen:

Die Richtlinien und Einschränkungen von Oculus sind zu beachten. Wenn Sie gegen diese Richtlinien verstoßen, müssen wir Ihr Konto ohne weitere Benachrichtigung unverzüglich sperren. Um sicherzustellen, dass Ihre Inhalte absolut Oculus-konform sind, zitieren wir die Original-Oculus-Regeln unten:

Quelle der Zitate: https://developer.oculus.com/distribute/latest/concepts/publish-content-guidelines/ (2019 Feb 14th)

„Hier sind einige grundlegende Inhaltsstandards, die wir für alle Apps und Spiele anwenden.

Folgendes wird im Oculus Store nicht akzeptiert:

  • Pornografie, einschließlich Inhalte zum Zwecke der sexuellen Befriedigung.
  • Übermäßig gewalttätige Inhalte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Folter, Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, Tiermissbrauch, Kannibalismus, Verherrlichung von Blut und Zerstückelung).
  • Hasse Reden, Mobbing, Belästigung oder Belästigung.
  • Echtgeld-Glücksspiel.
  • Anwendungen, die sich an Kinder oder Benutzer unter 13 Jahren richten.

Wenn es um reife Inhalte geht (z.B. Gewalt, Alkohol/Drogen, Nacktheit oder Sprache von Erwachsenen), werden wir wahrscheinlich Inhalte akzeptieren, die im Allgemeinen innerhalb der Schwelle eines R-Ratings für einen Film liegen. Beachten Sie, dass Ihre Bewerbung zwar diese Elemente enthalten kann, ihre Verwendung in Marketingmaterialien auf unserer Plattform jedoch eingeschränkt sein kann. Diese Richtlinien werden im Folgenden im Abschnitt Store Asset Content Guidelines näher beschrieben.

Eingeschränkte Nutzung von Oculus Name und Logos

Die Marken von Oculus, einschließlich des Namens, des Logos und der Produkte von Oculus oder seiner Partner wie „Rift“ oder „Gear VR“ dürfen nirgendwo in Ihrer App erscheinen. Die Ausnahmen sind:

  • Verweise auf Oculus Hardware oder Dienste, z.B. in einem „Quit to Oculus Home?“ Dialogfeld oder einer ähnlichen Benutzeroberfläche.
  • Modelle oder Netze, die Ihnen von Oculus explizit zur Aufnahme in Ihre App zur Verfügung gestellt werden, z.B. Controllermodelle mit dem Oculus Logo darauf.
  • The Oculus Brand site enthält detaillierte Informationen darüber, wie Sie den Oculus-Namen und die Assets verwenden können.

2. VR-Suite Lizenz

Lizenz

  • Die Lizenz gilt für einen gewerblichen Endkunden
  • VR-Projekte dürfen nur unentgeltlich an Dritte weitergegeben werden.
  • Agenturen dürfen mit der Lizenz bezahlte Einzel-Projekte für deren Agentur-Kunden durchführen
  • Der Vertrieb standardisierter Produkte auf Basis der VR-Suite (z.B. Schulungen, Panorama Portal o.ä.), die von vielen Endkunden einzeln bezahlt werden müssen, ist in der Lizenz nicht gestattet. Siehe „Produktlizenz“.

Logo und Projektportale

  • Die Lizenz beinhaltet ein Projektportal.
  • Das Logo des Projektportals kann ausgetauscht werden. Das gleiche Logo wird im iMenü angezeigt.
  • Es kann nur ein Logo je Projekt Portal gleichzeitig eingebunden werden.
  • Ein weiteres Logo kann während des Startens eines Projektes angezeigt werden: „Splash Screen“
  • Endkunden können weitere Projektportale erwerben, um bestimmte Projekte unterschiedlichen Zielgruppen zugänglich zu machen z.B. getrennte Portale für: „Onboarding“, „Entwicklungsabteilung“ & „Marketing“.
  • Agenturen können weitere Projektportale erwerben damit jeder Agentur-Kunde nur seine eigenen Projekte und Logos sehen kann.
  • Agenturen dürfen für ihre Kunden auch Voll-Lizenzen kaufen, wenn der Agentur-Kunde die Projekte selber pflegen möchte. Die Lizenz muss dann auf den Agentur-Kunden eingetragen werden.

Arbeitsplätze & Devices

  • Nutzung der Lizenz auf bis zu zwei PCs zur Erstellung von Präsentationen.
  • Abspielen auf beliebig vielen Devices, auch nach Ablauf des Vertrages.

Vertragsende

  • Alle vorhandenen Präsentationen können weiterverwendet werden.
  • Der Cloud-Server-Speicher wird nach Ablauf des Vertrages gelöscht.
  • Miet-Lizenz: Es können keine neuen 360°-Positionen hinzugefügt werden.
  • Kauf-Lizenz: Neue 360°-Positionen können noch hinzugefügt werden.
  • Es besteht kein Anspruch auf Updates und Support.
 
 
 

VR-Suite Miete

  • Netto € 199, – / Monat*
  • Mindestvertragslaufzeit = 5 Monate
  • Monatlich kündbar

VR-Suite Kaufen

  • Netto € 2.995, – Kaufpreis Updates für 12 Monate

3. Lizenzen für Agenturen und Produzenten

Agentur / Produzentenlizenz für Kundenprojekte

  • Es gelten die oben genannten Lizenzbedingungen.
  • Preise für Agenturen / Produzentenlizenzen sind auf Anfrage erhältlich.

Produktlizenz für Produkte auf Basis der VR-Suite

  • Die Produktlizenz berechtigt zum Vertrieb standardisierter Produkte auf Basis der VR-Suite (z.B. Schulungen, Panorama Portal o.ä.).
  • Den Preis pro Produktlizenz erhalten Sie auf Anfrage.

4. Lizenzen für Bildung & Wissenschaft

Abweichungen von den oben genannten Lizenzbedingungen:

Lizenz

  • Die Lizenz gilt ausschließlich für Schüler, Studenten, Lehrer, Dozenten und Bildungseinrichtungen.
  • Die Lizenz darf nur dazu verwendet werden zu lehren und lernen, wie VR-Projekte erstellt werden.
  • Wenn die VR-Suite als Basis für kommerzielle Lernplattformen genutzt werden soll muss, eine Produktlizenz erworben werden.
  • Die Lizenz beinhaltet 10/3 Projektportale pro Serial
  • Permanentes present4D-Logo und Splash-Screen.

Arbeitsplatz & Geräte

  • Nutzung der Lizenz auf bis zu 10 PCs zur Erstellung von Projekten.

 

 

5. Server Provider

  • Neben dem alten Serveranbieter (Strato AG) nutzen wir den Amazon Web Service für die VR-Suite 2.0 mit Serverstandort Frankfurt (Deutschland).
  • Änderungen können jederzeit und ohne Vorankündigung vorgenommen werden.

6. Web-Export

Folgende Funktionalitäten exportiert das Web-Export Modul in Version 1.0:

    • 360° Locations Foto & Video (alle unterstützten Equirect-Formate und Mono-Cubefaces
    • Hotspots
    • Slideshows (alle unterstützten Foto Formate und mp4 Video)
    • Sounds – Background und 3D directional (alle unterstützten Formate)
    • alle Blickwinkeleinstellungen
    • alle Benennungen
    • alle Positionen von Interaktionselementen im 360° Raum
    • Icon- Einstellungen (Darstellung, Verhalten)
    • Welcometext
    • individuelle Textlabel und -farbe
    • i-Menu mit Sub-Kategorien und Logo

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Dezember 2016

Lizenzbedingungen für die Nutzung der Virtual Reality Suite (VR-Suite)

A.             Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die unter diesen Punkt A geltenden Regelungen gelten für alle Lizenztypen. Zusätzliche Regelungen für die einzelnen Lizenztypen sind in Abschnitt B. bis G. geregelt.

1. Definitionen

  • „Lizenzgeber“ ist die present4D GmbH.
  • „Lizenzgegenstand“ ist die VR-Suite sowie die diesbezügliche Dokumentation.
  • „Lizenzschlüssel“ ist der Code, welcher dem Lizenznehmer zugänglich gemacht wird, damit er die Software zur Erstellung von VR-Präsentationen freischalten kann.
  • „Location“ ist ein 360°- Foto oder ein 360°-Video.
  • „Software“ bezeichnet die VR-Suite.
  • „Update(s)“ bezeichnet Korrekturen, Patches oder Reparaturen der Software.
  • „VR-Präsentationen“ sind mithilfe der VR-Suite erstellten Darstellungen.

2. Geistiges Eigentum

Die Software, alle in der Software enthaltenen Informationen sowie die Dokumentation der Software sind proprietäres geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte am Lizenzgegenstand vor, sofern sie nicht ausdrücklich nach diesen Lizenzbedingungen eingeräumt werden. Diese Nutzungsbedingungen gewähren dem Lizenznehmer keinerlei Inhaberrechte an dem Lizenzgegenstand, einschließlich Updates, oder an den hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten.

3. Lizenzformen

  • Zur Erstellung von VR-Präsentationen ist eine kostenpflichtige Lizenz zu erwerben. Die Lizenzkosten richten sich nach der benötigten Lizenzform, die sich aus der Preistabelle ergeben.
  • Eine kostenlose Lizenz berechtigt ausschließlich zum Abspielen und Ändern bereits gefertigter VR-Präsentationen.
  • Die Virtual Reality Suite wird ausschließlich an gewerbliche Kunden lizenziert.

4. Lizenzeinräumung

  • Dem Lizenznehmer wird ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht eingeräumt, den Lizenzgegenstand nach Maßgabe dieser Lizenzbestimmungen zu nutzen. Einzelheiten des Nutzungsumfangs ergeben sich aus der erworbenen Lizenz. Die Lizenz wird allein am Objektcode eingeräumt. Nutzungsrechte am Quellcode sind nicht Gegenstand der Lizenz.
  • VR-Präsentationen können nur erstellt werden, wenn der Lizenznehmer (i) eine kostenpflichtige Lizenz erworben hat und (ii) die Software mindestens alle 4 Wochen mit einer Internetverbindung startet, um dadurch die Validierung der Lizenz zu ermöglichen. Sofern die Software nicht alle 4 Wochen mit dem Internet verbunden wird, können VR-Präsentationen erst nach der Herstellung einer Internetverbindung erstellt werden.
  • Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software auf bis zu zwei in unmittelbarem Besitz des Lizenznehmers stehende Computersysteme zur Erstellung von VR-Präsentationen freizuschalten.
  • Zum Abspielen und Ändern von fertiggestellten VR-Präsentationen darf die VR-Suite auf beliebig vielen Geräten installiert werden.
  • Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung ist nur zulässig, sofern dies für das bestimmungsgemäße Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern der Software erforderlich ist. Sicherungskopien durch hierzu berechtigte Personen sind im Umfang von § 69d Abs. 2 UrhG gestattet.
  • Das Recht zur Dekompilierung des Lizenzgegenstands wird nur unter der Bedingung des § 69e UrhG gewährt.
  • Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den Lizenzschlüssel zu vermieten, verleihen oder in sonstiger Weise Dritten zur Verfügung zu stellen oder zugänglich zu machen.

5. Zahlungsbedingungen

  • Die Preise für die Lizenzen ergeben sich aus der Preisliste.
  • Die Preise sind unbeschadet anderweitiger Regelungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzüge zu zahlen.

6. Integrierte Dritt-Software

Die Software kann Softwarekomponenten enthalten, die unter den Bedingungen der Lizenzvergabe anderer Softwarelizenzen (unter)lizensiert sind. Die diesbezüglichen Lizenzbedingen sind nach diesen Nutzungsbedingungen aufgeführt. Die für diese Drittsoftware geltenden Lizenzbedingungen sind Teil der Lizenzbedingungen der VR Suite.

7. Testversionen

Testversionen der Software dürfen von gewerblichen Nutzern nicht zur Erstellung von VR-Präsentationen verwendet werden.

8. Updates

  • Der Lizenzgeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Updates zur Verfügung zu stellen. Der Lizenznehmer sollte Updates im eigenen Interesse zu einem Zeitpunkt installieren, der bei einem mit dem Update auftretenden Problem noch ausreichend Zeit zur Problembeseitigung gibt.
  • Der Lizenznehmer kann die Nutzung von Updates verweigern. In diesem Fall kann jedoch eine fehlerfreie Funktion der VR-Suite nicht gewährleistet werden.
  • Diese Lizenzbedingung gilt auch für Updates, die möglicherweise bereitgestellt oder verfügbar gemacht werden, es sei denn, es werden andere Bestimmungen mit dem Update zur Verfügung gestellt.

9. Onlinespeicher

  • Der Lizenznehmer erhält als kostenlosen Service 5 GB Onlinespeicher für die Distribution von erstellten Inhalten auf mobilen Endgeräten. Der Onlinespeicher wird von einem Drittdienstleister gehostet. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung für die permanente Erreichbarkeit und Sicherheit der Daten auf dem Server des Drittanbieters. Der Lizenznehmer hat daher seine Daten immer auch auf einem Datenträger in seiner Verfügungsgewalt zu speichern. Derzeitiger Drittanbieter ist vorbehaltlich einer anderen Wahl durch den Lizenzgeber die Strato AG. Die Geschäftsbedingungen des Hostingdienstleisters sind vom Lizenznehmer zu beachten. Sofern der Lizenznehmer einen eigenen Server verwenden möchte, ist der Lizenzgeber zur Abstimmung technischer Details zu kontaktieren.
  • Aus technischen Gründen können Präsentationen über 2 GB Größe aktuell nicht in den Onlinespeicher hochgeladen werden. Größere Präsentationen können per Datenkabel auf mobile Endgeräte kopiert werden.
  • Es dürfen ausdrücklich keine rechtswidrigen Inhalte hochgeladen werden. Bei Verstoß wird der Onlinezugang sofort gesperrt.
  • Bei Ablauf der Lizenz oder Zahlungsverzug wird der Onlinespeicher nach 6 Monaten ohne weitere Vorankündigung gelöscht. Die Präsentationen können dann nicht mehr über das Internet auf mobile Endgeräte distribuiert werden. Per Kabel können bestehende Inhalte auch nach Vertragsende noch auf mobile Endgeräte des Lizenznehmers kopiert werden.

10. Virtual Reality-Brillen

Bei der Nutzung von Virtual Reality-Brillen sind die Gesundheitsbedingungen und Sicherheitshinweise der Brillenhersteller zu beachten. Der Lizenznehmer verpflichtet sich ausdrücklich, seine Nutzer auf die Gesundheitsbedingungen und Sicherheitshinweise hinzuweisen.

11. Mängel

  • Der Vertragsgegenstand entspricht im Wesentlichen der Produktbeschreibung. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.
  • Verlangt der Lizenznehmer wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat der Lizenzgeber das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung, Ersatzleistung zu wählen. Die Nacherfüllung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines work-around erfolgen. Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, so ist der Lizenzgeber unter Ausschluss weiterer Mängelansprüche berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen seiner Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben.
  • Wenn der Lizenznehmer dem Lizenzgeber nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist oder wenn eine angemessene Anzahl an Nachbesserungs-, Ersatzlieferungs- oder Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg geblieben sind, kann der Lizenznehmer seine gesetzlichen Ansprüche geltend machen.
  • Die Haftung des Lizenzgebers auf Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 13.

12. Schutzrechtsverletzung

  • Der Lizenznehmer hat den Lizenzgeber unverzüglich über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche wegen behaupteter Schutzrechtsverletzungen zu informieren.
  • Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf der Lizenzgeber nach eigener Wahl und auf eigenen Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung (i) Änderungen unter Wahrung der Interessen des Lizenznehmers vornehmen, die gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder (ii) für den Lizenznehmer die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
  • Die Haftung des Lizenzgebers auf Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 13.

13. Haftung

  • Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Schäden aufgrund Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus arglistigem Verschweigen eines Mangels, Schäden wegen Garantieverletzungen, Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Bei einem fahrlässigen Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner vertraut hat und vertrauen durfte) haftet der Lizenzgeber der Höhe nach beschränkt nur für die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
  • Eine weitergehende Haftung des Lizenzgebers besteht nicht. Insbesondere haftet der Lizenzgeber nicht für die Funktionsfähigkeit von Telekommunikationsnetzen, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich des Lizenzgebers stehen sowie für Datenverluste, die durch regelmäßige Backups des Lizenznehmers hätten verhindert werden können.
  • Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Lizenzgebers.

14. Datenschutz

  • Der Lizenzgeber erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten für die Zwecke der Vertragsdurchführung. Dabei werden folgende (personenbezogene) Daten erhoben, verarbeitet und genutzt: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, sowie ggf. die Kontaktdaten des Ansprechpartners, Lizenzschlüssel, Datum der Versendung des Lizenzschlüssels, Logo, Start-Screen.
  • Zusätzlich gelten die auf der Homepage des Lizenzgebers unter www.wp.vr-suite.com abrufbaren Datenschutzhinweise.

15. Laufzeit

  • Der Vertrag zwischen Lizenznehmer und Lizenzgeber kommt zustande, wenn der Lizenzgeber das Angebot auf Vertragsabschluss des Lizenznehmers angenommen hat, spätestens jedoch mit Übermittlung des Lizenzschlüssels.
  • Für die Freischaltung einer kostenpflichtigen Lizenz, die zur Erstellung von VR-Präsentationen berechtigt, ist ein Lizenzschlüssel zu beantragen. Es kann bis zu 24 Stunden dauern, bis ein beantragter Lizenzschlüssel generiert wird. In dringenden Fällen ist der Lizenzgeber für eine frühere Freischaltung zu kontaktieren.
  • Die Laufzeit des Nutzungsrechts für den Lizenzgegenstand ist abhängig von der vom Lizenzgeber erworbenen Lizenz.
  • Die Laufzeit des Nutzungsrechts für den Lizenzgegenstand beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Lizenznehmer den Lizenzschlüssel erhalten hat. Die Laufzeit des Vertrags und des Nutzungsrechts für den Lizenzgegenstand verlängert sich automatisch jeweils um den für die jeweilige Lizenz vereinbarten initialen Lizenzzeitraum, wenn sie nicht mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
  • Der Vertrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund gekündigt werden.

16. Nutzungsrechte nach Ablauf der Lizenz

  • Erstellte VR-Präsentationen können auch nach Ende der Nutzungsberechtigung des VR-Editors weiter verwendet werden.
  • Nach Ablauf der Vertragszeit können keine weiteren Locations mehr in erstellte VR-Präsentationen eingebunden werden.
  • Die Erstellung von neuen VR-Präsentationen ist nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.

17. Sonstiges

  • Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Lizenzgebers statthaft.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung, auch wenn der Lizenzgeber diesen nicht gesondert widersprochen hat.
  • Der Vertragsgegenstand kann Import- oder Exportbeschränkungen unterliegen. Ist der Lizenznehmer außerhalb von Deutschland angesiedelt, wird er vor einem Einsatz des Vertragsgegenstands sicherstellen, dass die Nutzung des Vertragsgegenstands in seinem Land zulässig ist.
  • Diese Lizenzbedingung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Sofern es sich bei dem Lizenznehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer der Sitz des Lizenzgebers.
  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar oder nicht vollstreckbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren oder nicht vollstreckbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt eine Bestimmung als vereinbart, die – soweit rechtlich möglich – den Zweck erreicht, den die Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren oder nicht vollstreckbaren Bestimmung oder – bei einer Lücke – mit dem Vertrag insgesamt verfolgt haben.

B. Zusatzbedingungen für Lizenzen gewerblicher Endkunden zur Selbstnutzung

18. Lizenz

  • Der Lizenznehmer ist berechtigt, für eigene Zwecke VR-Präsentationen zu erstellen und diese unentgeltlich vorzuführen oder zu distribuieren.
  • Erstellte VR-Präsentationen dürfen nicht entgeltlich Dritten vorgeführt oder an diese weitergegeben werden.

19. Logo und Start-Screen

  • Das Logo des Lizenznehmers wird fest im Location-Menü eingebunden. Die Einbindung und Freischaltung kann der Lizenznehmer selber durchführen.
  • Das Logo des Lizenznehmers darf nur getauscht werden, wenn dies durch eine Änderung des Corporate Designs erforderlich ist. Dies kann bis zu 3 x jährlich unentgeltlich erfolgen. Bei Aufforderung des Lizenzgebers muss die Änderung des Corporate Designs belegt werden. Für darüber hinausgehende Änderungen wird eine zusätzliche Vergütung berechnet.
  • Das Logo und der Start-Screen müssen eine eindeutige Identifizierung des Lizenznehmers ermöglichen.

C. Zusatzbedingungen für Agenturen- und Produzentenlizenzen für Kundenprojekte

20. Lizenz

  • Für Kundenprojekte muss die Agentur/der Produzent je Kunde eine kostenpflichtige Lizenz erwerben.
  • Die Agentur/der Produzent als Lizenznehmer ist berechtigt, VR-Präsentationen für den Kunden zu erstellen, für den die Lizenz erworben wurde.
  • Erstellte VR-Präsentationen dürfen mit Ausnahme an den jeweiligen Kunden nicht an Dritte entgeltlich weitergegeben werden. Der jeweilige Kunde ist berechtigt, für eigene Zwecke VR-Präsentationen zu erstellen und diese unentgeltlich vorzuführen oder zu distribuieren. Sofern der jeweilige Kunde eine darüberhinausgehende Nutzung beabsichtigt, ist eine zusätzliche Lizenz zu erwerben.

21. Logo und Start-Screen

  • Das Logo des jeweiligen Kunden wird fest im Location-Menü eingebunden. Die Einbindung und Freischaltung kann der Lizenznehmer selber durchführen.
  • Das Logo darf nur getauscht werden, wenn dies durch eine Änderung des Corporate Designs erforderlich ist. Dies kann bis zu 3 x jährlich unentgeltlich erfolgen. Bei Aufforderung des Lizenzgebers muss der Lizenznehmer die Änderung des Corporate Designs belegen. Für darüber hinausgehende Änderungen wird eine zusätzliche Vergütung berechnet.
  • Das Logo und der Start-Screen müssen eine eindeutige Identifizierung des Kunden des Lizenznehmers ermöglichen.

D. Zusatzbedingungen für Agenturen- und Produzentenlizenzen für kleine Projekte

22. Lizenz

  • Für kleine Projekte kann eine Agentur/ein Produzent, welche/welcher eine Lizenz für gewerbliche Endkunden zur Selbstnutzung (siehe Abschnitt B.) erworben hat, eine zusätzliche Lizenz pro Location erwerben.
  • Diese zusätzliche Lizenz berechtigt die Agentur/den Produzenten, im Umfang der zusätzlich erworbenen Lizenzen VR-Präsentationen für einzelne Locations für Dritte zu erstellen. Die Agentur/der Produzent kann das Logo des Kunden in die VR-Präsentation einbinden.
  • Erstellte VR-Präsentationen dürfen mit Ausnahme an den Kunden des jeweiligen Projekts nicht an Dritte entgeltlich weitergegeben werden. Der jeweilige Kunde ist berechtigt, für eigene Zwecke diese VR-Präsentationen unentgeltlich vorzuführen oder zu distribuieren. Sofern der jeweilige Kunde eine darüberhinausgehende Nutzung beabsichtigt, ist eine zusätzliche Lizenz zu erwerben.

23. Logo und Start-Screen

  • Das Logo des jeweiligen Kunden wird fest im Location-Menü eingebunden. Die Einbindung und Freischaltung kann der Lizenznehmer selber durchführen.
  • Das Logo des Kunden darf für das jeweilige Projekt nur getauscht werden, wenn dies durch eine Änderung des Corporate Designs erforderlich ist. Dies kann bis zu 3 x jährlich unentgeltlich erfolgen. Bei Aufforderung des Lizenzgebers muss die Änderung des Corporate Designs belegt werden. Für darüber hinausgehende Änderungen wird eine zusätzliche Vergütung berechnet.
  • Das Logo und der Start-Screen des jeweiligen Projekts müssen eine eindeutige Identifizierung des Kunden ermöglichen.

E. Zusatzbedingungen für Produktlizenzen für Produkte auf Basis der VR-Suite

24. Lizenz

  • Für Produktlizenzen muss der Lizenznehmer zunächst für sich eine Lizenz für gewerbliche Endkunden zur Selbstnutzung erwerben. Darüber hinaus muss der Lizenznehmer eine zusätzliche Produktlizenz erwerben. Die diesbezüglichen Nutzungsbedingungen und Lizenzgebühren werden dem Lizenznehmer auf Anfrage mitgeteilt.
  • Der Lizenznehmer ist berechtigt, jeweils eine VR-Präsentationen zu fertigen, die als standardisiertes Produkt an Dritte entgeltlich weitergegeben werden.

25. Logo und Start-Screen

  • Das Logo des Lizenznehmers wird fest im Location-Menü eingebunden. Die Einbindung und Freischaltung kann der Lizenznehmer selber durchführen.
  • Das Logo des Lizenznehmers darf nur getauscht werden, wenn dies durch eine Änderung des Corporate Designs erforderlich ist. Dies kann bis zu 3 x jährlich unentgeltlich erfolgen. Bei Aufforderung des Lizenzgebers muss die Änderung des Corporate Designs belegt werden. Für darüber hinausgehende Änderungen wird eine zusätzliche Vergütung berechnet.
  • Das Logo und der Start-Screen müssen eine eindeutige Identifizierung des Lizenznehmers ermöglichen.

F. Zusatzbedingungen für White-Label Apps

26. Lizenz

  • Der Lizenznehmer muss Inhaber einer kostenpflichtigen Lizenz sein. Darüber hinaus muss der Lizenzinhaber eine zusätzliche White-Label App-Lizenz je Plattform, auf der die White-Label App erscheinen soll, erwerben.
  • Die White-Label App-Lizenz berechtigt den Lizenznehmer, die VR-Suite und damit erstellte Präsentationen mit dem individuellen App Icon und dem individuellen App Namen ohne das Logo von present4D zu nutzen.

G. Zusatzbedingungen für Player-Lizenzen

27. Lizenz

  • Eine Player-Lizenz ist eine kostenlose Lizenz.
  • Sie berechtigt ausschließlich zum Abspielen und Ändern von fertigen VR-Präsentationen, welche mit einer kostenpflichtigen Lizenz erstellt worden ist. Weitergehende Leistungen sind nicht enthalten. Insbesondere können keine VR-Präsentationen mit der Player-Lizenz nicht neu erstellt werden. Die Einbindung weiterer Locations ist ebenfalls ausgeschlossen.

28. Haftungsbeschränkung

Abweichend von Klausel 13, haftet der Lizenzgeber lediglich unbeschränkt für Schäden aufgrund Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus arglistigem Verschweigen eines Mangels, Schäden wegen Garantieverletzungen, Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

29. Sonstiges

Die Klauseln 4.2, 4.3, 5, 9, 11, 13 bis 15 sowie 16 finden auf die Player-Lizenz keine Anwendung.

Stand: Dezember 2016

B. Nutzungsbedingungen für die VR-Businessreports

Die Reports sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetztes ist ohne Zustimmung des Herausgebers unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen sowie die Speicherung in einem Datenabfragesystem. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Daher werden Download Name und E-Mail-Adresse des Nutzers gespeichert und die Reports an bestimmten Stellen im Dokument personalisiert. Somit kann bei jedem Report festgestellt werden, welcher Nutzer das Dokument unerlaubterweise weitergegeben hat. Diese Berichte dienen ausschließlich zu Bildungs- und Inspirationszwecken und sollten den Lesern ein Verständnis für den Einsatz der Virtual Reality-Technologie anhand von Best-Practice-Beispielen in Referenzprojekten vermitteln. Der Herausgeber bietet sie nicht als Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung oder als andere professionelle Consulting-Leistung an. Bei der Erstellung der Berichte wurden zwar größte Anstrengungen unternommen, jedoch gibt der Herausgeber keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art aus und übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit des Inhalts und lehnt insbesondere jegliche implizite Gewährleistung der Vermarktung von im Bericht enthaltenen Information oder Eignung für eine bestimmte Verwendung und Zweck ab. Der Herausgeber haftet nicht gegenüber Personen oder Unternehmen für Verluste oder zufällige Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch die hierin enthaltenen Informationen oder Empfehlungen verursacht wurden oder angeblich verursacht wurden. Jedes Unternehmen ist anders und die in den Reports enthaltenen Ratschläge und Empfehlungen sind möglicherweise nicht für das Unternehmen geeignet. Bezeichnungen, die Unternehmen zur Unterscheidung ihrer Produkte verwenden, werden häufig als Markenzeichen, eingetragene Markenzeichen, Handelsnamen oder Warenbezeichnungen beansprucht. In allen Fällen, in denen die present4D GmbH von einem Anspruch Kenntnis erlangt, erscheinen die Produktnamen in Großbuchstaben. Auch keine Kennzeichnung berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen. Leser sollten sich jedoch an die entsprechenden Unternehmen wenden, um umfassendere Informationen zu Marken und zur Registrierung zu erhalten. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für alle Web-Inhalte, auf die mittels Querverweis (Link) verwiesen wird, da dies nicht eigener Inhalt des Herausgebers ist. Die verlinkten Seiten wurden auf rechtswidrige Inhalte zum Zeitpunkt der Verlinkung überprüft, waren nicht erkennbar. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Der Anbieter hat daher keine allgemeine Überwachungs- und Prüfungspflicht. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird der entsprechende Link umgehend entfernt.    

C. Third Party Licenses:

https://present4d.comlicense-agreement/

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